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BGH, 21.03.1955 - III ZR 219/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 12.12.1960 - III ZR 191/59 Bei der Ausübung des richterlichen Ermessens kann nun ein als schuldhafte Amtspflichtverletzung zu wertendes Verhalten nur in begrenztem Umfang angenommen werden; es gilt hier das gleiche wie bei der Ausübung des Verwaltungsermessens (Urt. v. 21. März 1955 III ZR 219/53).
- BFH, 29.09.1967 - III B 31/67
Anwalt - Aktenüberlassung - Pflichtgemäßes Ermessen - Wohnräume - Geschäftsräume …
Ein Ermessensfehlgebrauch des FG durch Ablehnung des Antrags des Bf. auf Aushändigung der Akten könnte im übrigen nur angenommen werden, wenn es sich um eine willkürliche Handhabung gehandelt hätte und sich die Fehlerhaftigkeit jedem sachlichen Beobachter ohne weiteres aufdrängen würde (so auch BGH III ZR 219/53 vom 21. März 1955 und III ZR 191/59 vom 12. Dezember 1960, a. a. O.). - BGH, 27.05.1957 - III ZR 30/56
Rechtsmittel
Inwieweit das mit einem Armenrechtsgesuch angegangene Gericht Erhebungen anstellen will, steht demnach weitgehend in seinem pflichtmäßigen Ermessen, dessen Ausübung nicht in die Nachprüfung des Revisionsgerichts fällt (vgl. hierzu Urt des Senats vom 21. März 1955 - III ZR 219/53 - S 7).